Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
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Landesregierung
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Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
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Vom Einbringer übersandte Daten
Beteiligte | Datenblatt | Beitrag | |
---|---|---|---|
Thüringischer Landkreistag e.V. | hier | Zustimmung zur Veröffentlichung nicht erteilt | |
Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V. | hier | Zustimmung zur Veröffentlichung nicht erteilt | |
Deutscher Gerichtsvollzieher-Bund e.V., Landesverband Thüringen | hier | Zustimmung zur Veröffentlichung nicht erteilt | |
Notarkammer Thüringen | hier | Zustimmung zur Veröffentlichung nicht erteilt | |
Bund Deutscher Rechtspfleger e.V., Landesverband Thüringen | hier | hier | |
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen e.V. | hier | hier |
Städte Dingelstädt und Mühlhausen/Thüringen sowie Gemeinden Anrode, Dünwald, Menteroda und Unstruttal (Landkreis Eichsfeld und Unstrut-Hainich-Kreise)
Stadt Bad Köstritz und Gemeinde Hartmannsdorf (Landkreis Greiz)
Gemeinden Langenwetzendorf und Kühdorf (Landkreis Greiz)
Gemeinden Kindelbrück und Riethgen (Landkreis Sömmerda)
Stadt Bad Sulza und Gemeinde Rannstedt (Landkreis Weimarer Land)
Im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens eingebrachte Beiträge
Eigeninitiativ eingebrachte Beiträge
Parlamentsdokumentation
Hier geht es zum Vorgang in der Parlamentsdokumentation.
Beteiligteninformationen als Download-Dokument
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BTD_7-5766.pdf
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Formblatt zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG
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